Sie planen einen Neubau oder Umbau und benötigen einen Wasseranschluss?
Zu den Fragen rund um Neuanschlüsse

Sie haben bereits einen Anschluss?
Zu den Fragen rund um bestehende Anschlüsse

Neuanschluss beantragen

Als Bauherr stellen Sie den Antrag auf Anschluss (oder Erweiterung) der Wasserversorgung beim WZV, sobald Sie Ihren vom Landratsamt genehmigten Bauantrag für Neu-, Um- oder Ausbauten mit Trinkwasserversorgung erhalten haben.

Je früher Sie den Antrag stellen, desto sicherer können wir ihn prüfen und den Hausanschluss zu Ihrem Wunschtermin herstellen.

Für den Antrag benötigen wir:

  • eine Kopie des Lageplans
  • eine Kopie des Bauplans

Den Hausanschluss selbst verlegt unser Fachpersonal. Den Grabenaushub können Sie als Bauherr nach Absprache mit uns fachgerecht selbst übernehmen.
Hinweis: PE-Rohre dürfen erst ab einer Bodentemperatur von +5 °C verlegt werden – das sollten Sie bei der Terminplanung im Winter einplanen.

Die Leitungsführung von der Hauptleitung bis zu Ihrem Grundstück legt der WZV fest.
Ihre Wünsche berücksichtigen wir dabei so weit wie möglich.

Der Hausanschluss umfasst die Leitung von der Hauptleitung bis einschließlich Wasseruhr und den beiden Absperrhähnen davor und danach. Alles, was nach dem Wasserzähler folgt – also die Leitungen und Anlagenteile bis zu Ihren Zapfstellen (Hausinstallation) – gehört zu Ihrem Verantwortungsbereich.

Planen Sie beim Einbau genügend Platz rund um den Wasserzähler ein: Er wird laut Eichrecht alle 6 Jahre ausgetauscht.

Wir berechnen die Kosten nach tatsächlichem Aufwand – also Arbeitszeit, Maschineneinsatz und Materialverbrauch – und zwar nur für den Abschnitt von der Grundstücksgrenze bis einschließlich Wasseruhr.

Für Schäden an der Anschlussleitung innerhalb Ihrer Grundstücksgrenze sind Sie als Anschlussnehmer verantwortlich und tragen die vollen Reparaturkosten.

Zusätzlich fällt für jeden Neuanschluss ein Rohrnetzkostenbeitrag an, den Sie nach unserer Beitrags- und Gebührensatzung per Bescheid erhalten. Die aktuellen Sätze finden Sie auf der Seite Preise und Gebühren.

In vielen Fällen ja. Auch den Bauwasseranschluss stellt der WZV her – auf Ihre Kosten als Bauherr. Ohne eigenen Wasserzähler berechnen wir für die Bauzeit eine Bauwassergebühr von 0,25 € je Quadratmeter Geschossfläche zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Mit den Installationsarbeiten dürfen Sie erst nach unserer Zustimmung beginnen. Ausführen dürfen diese Arbeiten nur:

  • der WZV selbst oder
  • ein Installationsunternehmen, das zum Zeitpunkt der Bauausführung in einem gültigen Installateurverzeichnis des WZV oder eines anderen Wasserversorgers eingetragen ist.

Unabhängig von unserer Zustimmung bleiben andere Genehmigungspflichten bestehen, etwa nach Straßen-, Bau- oder Wasserrecht.

Sobald die Installation fertig ist, beantragt Ihr Installationsunternehmen für Sie die Inbetriebsetzung beim WZV.

Den Anschluss ans Netz und die Inbetriebnahme übernehmen wir oder unsere Beauftragten – dabei gelten die anerkannten technischen Regeln (u. a. DVGW-Regelwerk, DIN 1988).

Grundsätzlich können Sie jedes geprüfte Material verwenden. Bewährt haben sich vor allem V2A-Chrom-Nickel-Stahl- und Kunststoffrohre, da sie am widerstandsfähigsten gegen Korrosion durch das Wasser sind.

Verwenden Sie verzinkte Rohre im Warmwasserbereich, sollte die Wassertemperatur 56 °C nie übersteigen – sonst kann Kalk ausfallen und die Rohrinnenwand von innen korrodieren.

Rund um Ihren bestehenden Anschluss

Laut Eichrecht tauschen wir Ihren Wasserzähler alle 6 Jahre aus.
Achten Sie deshalb darauf, dass die Stelle rund um den Zähler frei zugänglich bleibt.

Für Schäden an der Hausanschlussleitung innerhalb Ihrer Grundstücksgrenze sind Sie als Anschlussnehmer verantwortlich. Die vollen Reparaturkosten tragen Sie in diesem Fall selbst.

Je nach Höhenlage schwankt der Wasserdruck in unserem Versorgungsgebiet erheblich – in Attenkirchen liegt er zum Beispiel bei rund 3 bar, in Niederambach dagegen bei bis zu 9 bar. Deshalb empfehlen wir, wie die meisten unserer Anschlussnehmer, einen verstellbaren Druckminderer einzubauen.

Ein Wasserfilter lohnt sich nur, wenn Sie die Filtereinsätze regelmäßig wechseln. Tun Sie das nicht, kann sich der Filter zusetzen – der Wasserdruck in Ihrer Hausinstallation sinkt dann immer weiter, bis er ganz ausbleibt.

Ja. Bevor Sie eine Regenwassernutzungsanlage errichten oder in Betrieb nehmen, teilen Sie uns das bitte mit.

Regenwasser dürfen Sie überall dort einsetzen, wo laut Trinkwasserverordnung keine Trinkwasserqualität vorgeschrieben ist – zum Beispiel zur Gartenbewässerung, für die Toilettenspülung oder zum Wäschewaschen.

Wichtig: Regenwasser- und Trinkwasserleitungen dürfen niemals miteinander verbunden sein.

Rechtsgrundlage ist unsere Wasserabgabesatzung sowie die dazugehörige Beitrags- und Gebührensatzung. Mit Ihrem Antrag auf Wasseranschluss erkennen Sie beide an.

Die Satzungen finden Sie auf unserer Downloads-Seite.